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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (B2B)

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1. Geltungsbereich

1.1.    Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) gelten für alle zwischen der Dr. Oetker    GmbH, Ringmauergasse 9/1, 9500 Villach, Österreich, im Folgenden kurz Dr. Oetker, und dem Käufer (sofern dieser nicht Verbraucher ist) vereinbarten Lieferungen und sonstigen Rechtverhältnisse sowie für die von Dr. Oetker gelegten Angebote. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Bestellung gültige Fassung.

1.2.    Diese AVLB gelten ergänzend zu sonstigen bestehenden Verträgen zwischen dem Käufer und Dr. Oetker. Soweit ein Widerspruch zwischen den AVLB und den Verträgen besteht, gehen Letztere den jeweiligen Bestimmungen der AVLB vor. Die übrigen Bestimmungen der AVLB bleiben davon unberührt.

1.3.    Diese AVLB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedin-gungen des Käufers gelten ausdrücklich als abbedungen. Eine stillschweigende Zustimmung ist ausgeschlossen.

1.4.    Mündliche Nebenabreden gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Dr. Oetker. 

1.5.    Diese AVLB gelten auch für sämtliche zukünftigen Rechtsverhältnisse mit dem Käufer, ohne dass es eines erneuten Hinweises darauf bedarf.
 

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1.    Sämtliche Angebote von Dr. Oetker sind, ungeachtet ihrer Form, freibleibend und unverbindlich.

2.2.    Die einzelnen Bestellungen erfolgen durch vollständige Übermittlung der Bestelldaten (das sind insbesondere: Warenart, Warenmenge, Lieferort und Lieferzeit) durch den Käufer. Mit Übermittlung der Bestelldaten erklärt der Käufer sein verbindliches Vertragsangebot. Allfällige Zugangsbestätigungen sind keine Annahmen der jeweiligen Bestellung durch Dr. Oetker.

2.3.    Dr. Oetker erklärt die Annahme der Bestellung ausschließlich durch Übermittlung einer Auf-tragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware. Dr. Oetker ist berechtigt, die Annahme einer Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und wird den Käufer davon ehestmöglich verständigen.
 

3. Preise

Wenn mit dem Käufer nicht ausdrücklich anderes oder ein Fixpreis vereinbart wurde, ist Dr. Oetker an die im Bestellzeitpunkt geltenden Preise für Lieferungen innerhalb von vier Wochen ab Bestelldatum gebunden. Für spätere Lieferungen, wenn auch aus derselben Bestellung, gelten die zum späteren Lieferzeitpunkt gültigen Preise.

4. Lieferung

4.1.    Lieferungen erfolgen grundsätzlich gemäß Incoterms 2010 DAP an die vom Käufer bekannt zu gebende Lieferadresse. Dr. Oetker hat seine Lieferverpflichtung erfüllt, wenn die Ware an der vereinbarten Lieferadresse zur Entladung bereitgestellt wird. 

4.2.    Gerät Dr. Oetker, aus welchen Gründen immer, in Lieferverzug, hat der Käufer 
Dr. Oetker schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Zum Rücktritt vom Vertrag ist er erst dann berechtigt, wenn Dr. Oetker die Ware nicht innerhalb der Nachfrist liefert oder als versandbereit meldet.

4.3.    Bei sämtlichen Dr. Oetker nicht zurechenbaren Hindernissen der Vertragsdurchführung, ins-besondere in Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, hoheitlichen Maßnahmen, fehlerhaften oder verzögerten Belieferungen durch Vorlieferanten, Engpässen an Transportkapazitäten und ähnlichem, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung mehr als drei Wochen an, sind beide Parteien nach Ablauf dieser Frist zum Rücktritt berechtigt.

4.4.    Bei Lieferung von Kühl- oder Tiefkühlware ist der Käufer verpflichtet, die Einhaltung der Kühl- oder Tiefkühlkette ab Anlieferung der Ware sicherzustellen. Aufgetaute Ware darf er nicht erneut einfrieren.    

Dr. Oetker leistet ab Anlieferung der Ware keine Gewähr und haftet auch sonst nicht für Män-gel und Schäden, die, wenn auch nur teilweise, auf eine Unterbrechung der Kühl- oder Tiefkühlkette zurückzuführen sind. Dieser Haftungsausschluss umfasst auch sämtliche Folgeschäden sowie einen allfälligen Verdienstentgang.

4.5.    Abweichende Liefermodalitäten sind zwischen dem Käufer und Dr. Oetker gesondert schriftlich zu vereinbaren.
 

5. Zahlung

5.1.    Der Käufer hat Rechnungen von Dr. Oetker spätestens zehn Tage ab Rechnungsdatum zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf den Konten von Dr. Oetker. Für den Fall des Zahlungsverzuges fallen unternehmensrechtliche Verzugszinsen an. Zusätzlich hat der Käufer Dr. Oetker allfällige Mahnspesen, Interventionskosten sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender Ersatzansprüche bleibt davon unberührt.

5.2.    Die Zahlung erfolgt durch Banklastschrift im Abbuchungsverfahren, für Dr. Oetker abzugs- und spesenfrei. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Dr. Oetker.

5.3.    Erfolgt die Zahlung im Rahmen einer Zentralregulierung, gilt die Forderung erst mit Einlangen der Zahlung bei Dr. Oetker als gezahlt. Der Käufer kann Dr. Oetker jederzeit schriftlich darüber informieren, dass er nicht mehr an Zentralregulierungen teilnimmt.

5.4.    Haften Rechnungen unberichtigt aus, ist Dr. Oetker vor deren vollständiger Bezahlung (ein-schließlich Zinsen und Mahnkosten) auch in aufrechten Vertragsverhältnissen zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Dr. Oetker steht es frei, weitere Lieferungen ausschließlich gegen Vorauszahlung oder gegen die Bestellung von Sicherheiten (z.B. einer Bankgarantie) durchzuführen. 

5.5.    Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung oder eines Teiles davon mehr als vierzehn Tage in Verzug, ist Dr. Oetker berechtigt, die gesamten unberichtigt aushaftenden Forderungen sofort fällig zu stellen (Terminsverlust). Die Bestimmung über den Terminsverlust gilt auch in jenen Fällen, in denen gegen den Käufer erfolglos Exekution geführt wird, oder wenn sich die Boni-tät oder Kreditwürdigkeit des Käufers sonst mindert. Letzteres erfasst ausdrücklich auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder den Fall, in dem ein solches mangels kostendeckenden Vermögens unterbleibt.

5.6.    Dr. Oetker ist bei einem die Dauer von vierzehn Tagen übersteigenden Zahlungsverzug auch berechtigt, den Vertragsrücktritt zu erklären, oder sein Vorbehaltseigentum geltend zu machen. 

5.7.    Macht Dr. Oetker sein Vorbehaltseigentum geltend, verpflichtet sich der Käufer, der auch die Transportkosten übernimmt, die Ware unverzüglich herauszugeben und den mit der Abholung Beauftragten im erforderlichen Maß Zutritt und Zufahrt zu seinen Räumlichkeiten und Lagern zu gewähren. 

5.8.    Der Käufer verzichtet darauf, eigene Forderungen, aus welchem Titel und Rechtsverhältnis immer, gegen jene von Dr. Oetker aufzurechnen, oder geschuldete Leistungen, aus welchem Grund immer, zurückzuhalten oder zu mindern. Insbesondere berechtigen allfällige Gewährleistungsansprüche des Käufers nicht, Zahlungen an Dr. Oetker zurückzuhalten.
 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1.    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Dr. Oetker. Der Käufer ist weder berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zu Sicherungszwecken zu übereignen, noch sonst Rechte Dritter daran zu begründen. Sollten Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Käufer auf das Vorbehaltseigentum von Dr. Oetker hinzuweisen und Dr. Oetker unverzüglich zu benachrichtigen.a


6.2.    Der Käufer ist bis auf jederzeitigen Widerruf berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Ge-schäftsbetrieb an Endverbraucher oder Zwischenhändler weiter zu veräußern. In letzterem Fall verpflichtet er sich, den Zwischenhändler vom Eigentumsvorbehalt im gebotenen Umfang in Kenntnis zu setzen.a


6.3.    Der Käufer tritt Dr. Oetker im Voraus, unwiderruflich und ohne, dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf, alle ihm aufgrund der Weiterveräußerung zukommenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des aushaftenden Rechnungsbetrages sicherungshalber ab. Weiters alle Forderungen, aus welchem Titel und Rechtsverhältnis immer, die ihm aus der Beschädigung oder dem Untergang der Vorbehaltsware zukommen (z.B. Versicherungsleis-tungen, Schadenersatz, etc.). Der Käufer verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Dr. Oetker nimmt die Forderungsabtretung an.

6.4.    Der Käufer ist bis auf jederzeitigen Widerruf berechtigt, die Dr. Oetker abgetretenen Forderungen im Namen und auf Rechnung von Dr. Oetker einzuziehen. Im Falle der Barzahlung durch den Abnehmer der Vorbehaltsware nimmt der Käufer den Veräußerungserlös treuhändig für Dr. Oetker entgegen und wird diesen unverzüglich und unter Verzicht auf jede Einwendung und Einrede auf ein Konto von Dr. Oetker zur Abdeckung der aushaftenden Forderung einzuzahlen.

6.5.    Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder tritt Terminsverlust ein (Punkt 5.5.), ist Dr. Oetker berechtigt, dem Abnehmer der Vorbehaltsware die Forderungsabtretung offenzulegen und di-rekte Zahlung an Dr. Oetker zu fordern. Der Käufer hat Dr. Oetker alle zur Realisierung der abgetretenen Ansprüche notwendigen Informationen und Unterlagen unentgeltlich herauszugeben.


6.6.    Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt Dr. Oetker das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware. Dasselbe gilt bei Vermischung der Ware mit anderen Gegenständen. 
 

7. Erfüllungsort und Gefahrenübergang

7.1.    Als Erfüllungsort gilt der Sitz von Dr. Oetker, 9500 Villach, Ringmauergasse 9/1, Österreich. 

7.2.    Unbeschadet eines Annahmeverzugs des Käufers, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit ihrer Anlieferung beim Käufer (Punkt 4.1.) auf diesen über. 
 

8. Rügeobliegenheit und Gewährleistung

8.1.    Mängel der Art, Menge, Verpackung und des äußeren Zustandes der Waren hat der Käufer bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs-, Schadenersatz und sonstigen Ersatzansprüche sofort bei Anlieferung zu rügen und auf dem Lieferschein sowie den Frachtpapieren zu vermerken. Rügen nach Abschluss der Anlieferung sind ausnahmslos verspätet.

8.2.    Mängel der Qualität und des Mindeshaltbarkeitsdatums hat der Käufer innerhalb von achtund-vierzig Stunden ab Anlieferung schriftlich und unter Angabe der Lieferscheinnummer zu rügen. Zugleich hat er Dr. Oetker kostenlos Proben der beanstandeten Ware zu übermitteln. Ist dies aufgrund der Beschaffenheit der Ware nicht möglich, so hat der Käufer die Proben zur Überprüfung zur Verfügung zu halten und sie zu diesem Zweck den produktspezifischen Anforderungen entsprechend (z.B. bei Kühl- oder Tiefkühlware) fach- und sachgerecht zu lagern.

8.3.    Versteckte Mängel hat der Käufer innerhalb von achtundvierzig Stunden ab Entdeckung nach Maßgabe von Punkt 8.2. zu rügen.

8.4.    Kommt der Käufer seinen Rügeobliegenheiten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungs- und Ersatzansprüche sowie von Rückgriffsansprüchen nach § 933b ABGB ausgeschlossen. Der Käufer hat neben dem Mangel selbst auch den Zeitpunkt der Feststellung sowie die Rechtzeitigkeit seiner Rüge zu beweisen.

8.5.    Im Falle berechtigter und fristgerechter Mängelrügen leistet Dr. Oetker nach eigener Wahl binnen vier Wochen ab schriftlicher Rüge Gewährleistung durch Nachtrag fehlender oder Austausch mangelhafter Produkte. Ist beides nicht möglich, oder für Dr. Oetker mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, gebührt dem Käufer Preisminderung in angemessener Höhe. Der Gewährleistungsbehelf der Wandlung ist ausgeschlossen.

8.6.    Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung. Das gilt auch für einen allfälligen Regress nach § 933b ABGB, dessen Frist zur Geltendmachung ebenfalls sechs Monate ab jeder einzelnen Lieferung an den Käufer endet. Dr. Oetker gibt gegenüber dem Käufer keine Garantien im Rechtssinn ab.

 

9. Haftungsbeschränkungen

9.1.    Die Haftung von Dr. Oetker beschränkt sich außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dr. Oetker haftet nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare typische Schäden beschränkt.

9.2.    Infolge Fahrlässigkeit entstandene unmittelbare oder mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden wird der Käufer nicht geltend machen. Ausgenommen von der Haftung sind ferner Vermögensschäden, insbesondere ein allfälliger Gewinnentgang.

9.3.    Dr. Oetker leistet keine Gewähr und haftet auch sonst nicht für Mängel und Schäden, die, wenn auch nur teilweise, auf eine unsachgemäße oder fahrlässige Lagerung nach Ablieferung, einen unsachgemäßen oder fahrlässigen Abladevorgang selbst, oder auf einen unsachgemäßen oder fahrlässigen Weitertransport oder eine sonstige unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung, gleich welcher Art, durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind. Dieser Haftungsausschluss umfasst auch sämtliche Mangelfolgeschäden.

9.4.    Der Käufer leitet Dr. Oetker sämtliche Informationen, die auf Produktmängel schließen lassen (z.B. Kundenreklamationen) unverzüglich weiter und unterstützt Dr. Oetker umfassend und unentgeltlich bei allfälligen Rückrufaktionen.

9.5.    Bei Lieferung von Waren mit europäischer Artikelnummerierung (GTIN) und/oder EAN-Strichcodes haftet Dr. Oetker nur für die richtige Zuordnung der GTIN. Für die Lesbarkeit der EAN-Strichcodes haftet Dr. Oetker nur in dem Umfang, in dem die nach dem Stand der Tech-nik im Produktionsprozess übliche Durchschnittsfehlerquote im Verhältnis zur dem Käufer gelieferten Warenmenge überschritten wird. Die Berechnung der Durchschnittsfehlerquote erfolgt auf Basis der von der GS1 Austria GmbH, Brahmsplatz 3, 1040 Wien, veröffentlichten Regelungen.

9.6.    Hat Dr. Oetker dem Export der Ware durch den Käufer oder seine Abnehmer nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt, ist eine Haftung für daraus resultierende Nachteile und Schä-den, welcher Art auch immer, ausgeschlossen. Werden Ansprüchen Dritter gegen Dr. Oetker direkt geltend gemacht, hält der Käufer Dr. Oetker vollumfänglich schad- und klaglos, wovon auch die Kosten anwaltlicher Vertretung umfasst sind. 
 

10. Datenschutz

10.1.    Der Käufer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung seiner unternehmensbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Er ist weiters damit einverstanden, von Dr. Oetker schriftlich, per Telefon, Fax und E-Mail zu Vertriebs- und Marketingzwecken kon-taktiert zu werden und Informationen über die Produkte der Dr. Oetker Gruppe zu erhalten.

10.2.    Der Käufer hat das Recht, seine Zustimmung zur Datenverwendung jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
 

11. Geheimhaltungsverpflichtung

11.1.    Der Käufer verpflichtet sich, den Inhalt des zwischen ihm und Dr. Oetker bestehenden Rechtsverhältnisses insgesamt sowie den Inhalt einzelner Verträge und Bestellungen sowie alle ihm bei der Durchführung derselben zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen sowie alle internen Vorgänge vertraulich zu behandeln und diese weder zu verwerten, noch Dritten gegenüber in welcher Weise immer zugänglich zu machen (Geheimhaltungsklausel).

11.2.    Vertraulich sind alle Informationen, von denen anzunehmen ist, dass sie nicht öffentlich bekannt sind und nicht bekannt gemacht werden sollen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen zu den Produkten von Dr. Oetker, deren Rezepturen, Kalkulationsgrundlagen und Preise von Neuprodukten sowie sämtliche sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. 

11.3.    Der Käufer wird die Geheimhaltungsklausel auf alle mit der Durchführung der einzelnen Verträge und Bestellungen befassten Mitarbeiter und sonstige Partner überbinden.

11.4.    Diese Geheimhaltungsklausel bleibt auch dann aufrecht, wenn einzelne Verträge und Lieferungen vollständig erfüllt, oder das zwischen Dr. Oetker und dem Käufer bestehende Rechtsverhältnis aus welchem Grund immer aufgelöst worden ist. Ebenso wenn Informationen infolge Verletzung der Geheimhaltungsklausel nicht mehr vertraulich sind.

12. Allgemeines

12.1.    Sofern im Einzelnen nicht anders vereinbart, gilt für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Dr. Oetker ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) und der Verweisnormen des Kollisionsrechtes (IPRG).

12.2.    Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Rechtsverhältnis insgesamt sowie aus einzelnen Verträgen und Lieferungen zwischen dem Kunden und Dr. Oetker ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens und ihrer Vor- und Nachwirkungen gilt ausschließlich das für den Sitz von Dr. Oetker sachlich und örtlich zuständige Gericht als vereinbart.

12.3.    Die Kommunikation zwischen dem Käufer und Dr. Oetker erfolgt in deutscher Sprache.

12.4.    Sämtliche Erklärungen der Parteien haben schriftlich zu erfolgen, sofern im Einzelnen aufgrund Vertrag oder Gesetz nicht eine strengere Form gefordert wird. 

12.5.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
 

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